Bei Aufenthalten ab einer Woche ist eine wöchentliche Zwischenreinigung mit frischer Bettwäsche der übliche Maßstab, bei kleiner Belegung reicht oft ein 14-tägiger Rhythmus. In unserem Rechenbeispiel kostet die wöchentliche Variante je nach Personal rund 1,14 bis 1,71 Euro je Bett und Nacht. Entscheidend ist, dass Intervall, Umfang und Preis vor der Buchung schriftlich mit der Firma vereinbart sind, denn nachträglich lässt sich darüber kaum noch verhandeln.

Dieser Artikel zeigt, welche Maßstäbe es für das Intervall gibt, rechnet eine Wohnung mit vier Betten durch, liefert eine Vertragsklausel zum Kopieren und eine Checkliste für den Reinigungseinsatz. Er ergänzt die Artikel zur Endreinigung und zum Langzeitaufenthalt im Monteurzimmer. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche Maßstäbe gibt es für das Intervall? Vier Regelwerke im Vergleich

Ein Gesetz, das Vermietern ein Reinigungsintervall vorschreibt, gibt es nicht. Es gibt aber Maßstäbe, an denen sich Firmen und Gäste orientieren:

Regelwerk Was es zur Reinigung während des Aufenthalts sagt Bedeutung für Monteurzimmer
Deutsche Hotelklassifizierung 2025–2030 (Stand 13.11.2025) Mindestkriterien ab einem Stern: tägliche Zimmerreinigung mit Abmeldemöglichkeit, Handtuchwechsel auf Wunsch, Bettwäschewechsel mindestens einmal pro Woche Wöchentlicher Wäschewechsel ist die Untergrenze, an der sich Firmen orientieren, die sonst Hotels buchen
DTV-Klassifizierung Ferienwohnungen 2025–2027 „Reinigungsservice während des Aufenthaltes“ ist kein Pflichtkriterium, bringt aber 8 Zusatzpunkte Bei Ferienwohnungen ist die Zwischenreinigung eine Zusatzleistung, kein Standard
Arbeitsstättenverordnung, § 2 Abs. 8 und § 4 Abs. 2 Gemeinschaftsunterkunft ab vier Personen, auch wenn ein Dritter sie stellt; der Arbeitgeber muss für Reinigung nach hygienischen Erfordernissen sorgen Firmen mit größeren Teams brauchen einen nachweisbaren Reinigungsrhythmus
ASR A4.4 „Unterkünfte“ (zuletzt geändert November 2024), Nr. 4 Abs. 6 Arbeitgeber stellt Bestimmungen für die Benutzung auf, ausdrücklich auch für die Reinigung Reinigungsplan und Hausordnung sollten zusammenpassen

Quellen: Hotelstars Union, Kriterienkatalog 2025–2030, Kriterien 40 bis 43, DTV-Kriterienkatalog Ferienwohnungen 2025, Kriterium 3.7, § 2 ArbStättV, § 4 ArbStättV, BAuA, ASR A4.4; alle abgerufen am 21.10.2026.

Ob eine angemietete Monteurwohnung im Einzelfall als Gemeinschaftsunterkunft gilt, entscheidet die Arbeitsschutzbehörde und nicht der Vermieter. Für Ihre Praxis reicht die Konsequenz: Ein Bauunternehmen, das sechs Leute bei Ihnen unterbringt, hat ein eigenes Interesse daran, dass regelmäßig gereinigt wird, und fragt deshalb danach.

Wöchentlich oder 14-tägig? 5 Fälle zur Entscheidung

Als Faustregel hat sich bewährt (Redaktionsschätzung):

  • Wenn der Aufenthalt kürzer als sieben Nächte ist, dann keine Zwischenreinigung. Handtücher tauschen Sie auf Wunsch, die Reinigung erfolgt beim Auszug.
  • Wenn drei oder mehr Personen eine Wohnung mit gemeinsamer Küche teilen, dann wöchentlich. Küche und Bad verschmutzen bei Schichtarbeit und Arbeitskleidung deutlich schneller als in einer Ferienwohnung.
  • Wenn ein oder zwei Personen ein Zimmer mit eigenem Bad bewohnen und die Firma Kosten drücken will, dann 14-tägig, aber mit wöchentlichem Wäschetausch zum Selbstbeziehen (frisches Set vor die Tür).
  • Wenn die Firma ausdrücklich Hotelstandard verlangt, dann wöchentlich mit Bettwäschewechsel, Handtuchtausch zweimal pro Woche und schriftlichem Reinigungsnachweis.
  • Wenn Gäste die Reinigung ablehnen („wir wollen nicht gestört werden“), dann trotzdem mindestens alle 14 Tage einen kurzen Kontrollgang vereinbaren. Ein undichter Siphon oder ein Schimmelfleck hinter dem Bett wird sonst erst beim Auszug entdeckt.

Der Kontrollgang ist bei langen Belegungen oft der einzige Termin, bei dem jemand die Räume sieht, bevor ein Schaden teuer wird.

Illustration: Bett, Handtuchstapel und Putzeimer, daneben zwei Balken aus dem Rechenbeispiel für eine Monteurwohnung mit vier Betten, 42,52 Euro je Zwischenreinigung mit eigener Minijob-Kraft und 64,00 Euro mit einer Reinigungsfirma, dazu die Zimmerwache-Eule
Rechenbeispiel vier Betten, 1,5 Stunden je Einsatz mit Wäsche und Material: eigene Minijob-Kraft 42,52 Euro, Reinigungsfirma 64,00 Euro netto. Je Bett und Nacht sind das bei wöchentlichem Rhythmus 1,14 bzw. 1,71 Euro.

Was kostet eine Zwischenreinigung? 42,52 bis 64 Euro je Einsatz bei vier Betten

Annahmen: Monteurwohnung mit zwei Schlafzimmern, vier Betten, Küche und Bad. Eine Firma bucht 28 Nächte für vier Personen, also 112 Bettnächte. Vereinbart ist eine wöchentliche Zwischenreinigung an den Tagen 7, 14 und 21; die Endreinigung kommt gesondert hinzu.

Feste Werte mit Quelle:

  • Branchenmindestlohn Gebäudereinigung Lohngruppe 1: 15,00 Euro ab 01.01.2026 (TV Mindestlohn Gebäudereinigung, § 2, abgerufen 21.10.2026). Für Ihre eigene Reinigungskraft gilt rechtlich der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro; wir rechnen trotzdem mit 15,00 Euro, damit der Vergleich mit einer Firma fair bleibt.
  • Arbeitgeberabgaben im gewerblichen Minijob: 31,17 Prozent, Verdienstgrenze 603 Euro im Monat (Minijob-Zentrale, abgerufen 21.10.2026).

Redaktionsschätzungen: 1,5 Stunden je Zwischenreinigung einschließlich Bettenbeziehen und Anfahrt, Wäsche für vier Personen 10,00 Euro (2,50 Euro je Set aus Bettwäsche und zwei Handtüchern, eigene Wäsche), Verbrauchsmaterial 3,00 Euro, Verrechnungssatz einer Reinigungsfirma 34,00 Euro netto je Stunde.

Posten A: eigene Minijob-Kraft B: Reinigungsfirma
Stundenkosten 15,00 € + 31,17 % = 19,68 € 34,00 € netto
Arbeitszeit 1,5 Stunden 29,52 € 51,00 €
Wäsche (4 Sets) 10,00 € 10,00 €
Verbrauchsmaterial 3,00 € 3,00 €
Je Zwischenreinigung 42,52 € 64,00 €
3 Zwischenreinigungen in 28 Nächten 127,56 € 192,00 €
Je Bett und Nacht (÷ 112) 1,14 € 1,71 €

Bei einem Belegungspreis von 25 Euro je Bett und Nacht brutto (Redaktionsschätzung, Brandenburg) nimmt die Wohnung in 28 Nächten 2.800,00 Euro brutto ein, abzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer 2.616,82 Euro netto. Die Zwischenreinigung beansprucht davon 4,9 Prozent (Variante A) bzw. 7,3 Prozent (Variante B).

Variante 14-tägig: Eine einzige Zwischenreinigung am Tag 14 dauert länger, wir setzen 2 Stunden an. Mit eigener Kraft kostet sie 2 × 19,68 + 13,00 = 52,36 Euro, also 75,20 Euro weniger als drei wöchentliche Einsätze. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Mehraufwand die Endreinigung danach macht. Erfahrungsgemäß frisst eine stark verschmutzte Küche die Ersparnis bei drei und mehr Bewohnern meist wieder auf.

Wie Sie Reinigung, Wäsche und Leerstand in den Nachtpreis einrechnen, zeigt der Artikel Monteurzimmer-Preis kalkulieren. Was ein Wäsche-Set kostet, wenn Sie es zur Wäscherei geben statt selbst zu waschen, steht im Ratgeber zu Bettwäsche und Handtüchern.

Extra berechnen oder einpreisen? 7 Prozent Umsatzsteuer auch bei gesonderter Berechnung

Direkt mit Firmen: Hier haben Sie die meiste Freiheit. Zwei Modelle sind üblich: Die Zwischenreinigung steckt im Preis je Bett und Nacht, oder sie wird als Pauschale je Einsatz berechnet. Für Firmen ist das erste Modell einfacher zu vergleichen, das zweite macht den Leistungsumfang sichtbar. Wichtig ist nur, dass Intervall und Umfang im Angebot stehen.

Airbnb: Die Reinigungsgebühr ist dort eine einmalige Gebühr je Buchung, die bei Buchung nach Aufenthaltsdauer festgelegt wird. Eine Reinigungsgebühr nachträglich zu einer bestätigten Buchung hinzuzufügen, geht nur mit Einverständnis des Gastes (Airbnb-Hilfe, Artikel 58, abgerufen 21.10.2026). Wer über Airbnb lange Aufenthalte annimmt, rechnet die Zwischenreinigung deshalb in den Nachtpreis oder in eine höhere Standard-Reinigungsgebühr ein und nennt den Rhythmus in der Beschreibung des Inserats.

Umsatzsteuer: Die „Reinigung der gemieteten Räume“ dient unmittelbar der Beherbergung und fällt unter den ermäßigten Satz von 7 Prozent, ausdrücklich auch dann, wenn sie gegen gesondertes Entgelt erbracht wird. Das gilt ebenso für die Überlassung von Bettwäsche und Handtüchern. Das Reinigen und Bügeln von Kleidung gehört dagegen nicht zur Beherbergung und wird mit 19 Prozent berechnet (UStAE Abschnitt 12.16 Abs. 4 und 5, abgerufen 21.10.2026). Bieten Sie Monteuren einen Wäscheservice für Arbeitskleidung an, gehört dieser als eigene Position mit 19 Prozent auf die Rechnung. Mehr zu den Pflichtangaben steht im Artikel zur Rechnung für Monteurzimmer.

2 Mustertexte: Klausel für den Rahmenvertrag und Nachricht an die Bewohner

Diese Klausel können Sie in Ihr Angebot an Firmen übernehmen. Eckige Klammern passen Sie an.

Reinigung während des Aufenthalts. Ab einer Aufenthaltsdauer von [7] Nächten erfolgt eine Zwischenreinigung [wöchentlich, jeweils am [Mittwoch] zwischen [10 und 14 Uhr]]. Sie umfasst: Bad und WC, Küche einschließlich Herd und Spüle (ohne Abwasch), Böden saugen und wischen, Müll leeren, Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern, Auffüllen von Toilettenpapier und Spülmittel. Persönliche Gegenstände werden nicht bewegt. Geschirr spülen und Kühlschrank leeren übernehmen die Bewohner. Die Zwischenreinigung ist im Preis je Bett und Nacht enthalten [alternativ: wird mit [49,00] Euro netto je Einsatz zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer berechnet]. Ist die Reinigung wegen Abwesenheit oder verschlossener Räume nicht möglich, wird sie einmal am Folgetag nachgeholt; danach entfällt der Termin ohne Erstattung. Zusätzliche Reinigungen auf Wunsch berechnen wir mit [34,00] Euro netto je angefangener Stunde.

Und die kurze Nachricht an die Bewohner, einen Tag vorher:

Guten Tag, morgen zwischen 10 und 14 Uhr kommt unsere Reinigung. Bitte lassen Sie Arbeitskleidung und Werkzeug nicht auf dem Boden liegen und stellen Sie benutztes Geschirr in die Spüle. Frische Bettwäsche und Handtücher bringen wir mit. Passt der Termin nicht, antworten Sie einfach auf diese Nachricht.

Bei Teams aus Polen oder Rumänien lohnt sich dieselbe Nachricht in der Muttersprache. Vorlagen für Englisch finden Sie bei den englischen Gästenachrichten.

Checkliste: 14 Punkte für jede Zwischenreinigung

  • ☐ Termin am Vortag angekündigt, Rückmeldung der Bewohner abgewartet
  • ☐ Bettwäsche gewechselt, Matratzenschoner auf Flecken geprüft
  • ☐ Handtücher getauscht, Anzahl nachgezählt
  • ☐ Bad: Duschabfluss, Silikonfugen und Lüfter auf Schimmel und Verstopfung geprüft
  • ☐ WC und Waschbecken gereinigt, Kalk entfernt
  • ☐ Küche: Herd, Arbeitsfläche, Spüle, Fettfilter der Dunstabzugshaube
  • ☐ Kühlschrank von außen, Gefrierfach auf Vereisung geprüft
  • ☐ Böden gesaugt und gewischt, Eingangsbereich von Baustellenschmutz befreit
  • ☐ Müll geleert, Mülltrennung kontrolliert, Abfallbehälter mit Deckel vorhanden (ASR A4.4 Nr. 5.4 Abs. 9)
  • ☐ Verbrauchsmaterial aufgefüllt: Toilettenpapier, Spülmittel, Müllbeutel
  • ☐ Rauchwarnmelder: Kontrollleuchte, keine Abdeckung (siehe Rauchmelder-Pflicht)
  • ☐ Fenster gekippt oder Stoßlüftung, Heizung nicht auf Frostschutz
  • ☐ Schäden, Mehrbelegung oder Rauchgeruch mit Foto und Datum dokumentiert
  • ☐ Reinigungsnachweis (Datum, Uhrzeit, Kürzel) für die Firma abgelegt

Stellen Sie beim Auszug einen Schaden fest, belegen die Fotos der Zwischenreinigung, wann er entstanden ist. Wie Sie dann mit einer säumigen Firma umgehen, beschreibt der Artikel zum Zahlungsausfall bei Firmenkunden.

Rückfragen zur Reinigung: Antworten auch abends und am Wochenende

In Monteurwohnungen kommen die meisten Rückfragen zur Zwischenreinigung nicht vom Bauleiter, sondern von den Bewohnern: Wann kommt die Reinigung, kann sie verschoben werden, wo liegen frische Handtücher. Diese Fragen kommen abends oder am Wochenende, oft nicht auf Deutsch. Wer sie nicht beantwortet, findet am Reinigungstag verschlossene Türen vor, und die Kraft fährt umsonst hin. Zimmerwache beantwortet Gästenachrichten aus Airbnb, Booking.com und E-Mail, nimmt Anrufe rund um die Uhr an und gibt Notfälle an einen Menschen weiter. Grundlage ist das Wissen, das Sie zu jedem Objekt hinterlegen, also auch Reinigungstag, Uhrzeit und Ablageort der Wäsche. Der Preis liegt bei 99 Euro im Monat für die erste Einheit, 79 Euro für jede weitere und 59 Euro ab der zehnten Einheit, jeweils netto. Wie das im Alltag aussieht, steht unter So funktioniert es und auf der Seite für Monteurzimmer-Vermieter.

Notfallplan in 4 Schritten: Die Reinigungskraft fällt aus

  1. Am Vortag: Bewohner informieren, dass sich der Termin um einen Tag verschiebt, und frische Wäsche anbieten, die sie selbst abholen oder vor die Tür gestellt bekommen.
  2. Ersatz prüfen: Eine zweite Kraft oder eine Reinigungsfirma mit kurzfristigen Einsätzen sollte als Kontakt hinterlegt sein. Rechnen Sie bei Kurzfristeinsätzen mit Aufschlägen (Redaktionsschätzung: 20 bis 50 Prozent).
  3. Mehr als drei Tage Verzug: Firma schriftlich informieren und den nachgeholten Termin bestätigen. Bei vereinbarter Pauschale je Einsatz entfällt die Berechnung für den ausgefallenen Termin.
  4. Wiederholt ausgefallen: Rhythmus mit der Firma neu vereinbaren, etwa 14-tägig mit Wäschetausch zum Selbstbeziehen, und den Preis anpassen.

Wie Sie Reinigungskräfte dauerhaft einplanen, vertreten und bezahlen, beschreibt der Ratgeber Reinigung organisieren. Hinweise zu Hausordnung und Mitwirkungspflichten der Bewohner finden Sie im Muster für die Hausordnung.

Ausblick 2027: Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2027 von 13,90 auf 14,60 Euro (BMAS, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, abgerufen 21.10.2026). Für den Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung ab 2027 lag bei Redaktionsschluss kein neuer Tarifabschluss vor. Rechnen Sie deshalb bei Reinigungsfirmen mit steigenden Verrechnungssätzen und prüfen Sie Rahmenverträge mit Firmen, die über den Jahreswechsel laufen: Eine Preisanpassungsklausel für Reinigungsleistungen erspart Ihnen eine Nachverhandlung mitten im Projekt.

Weiterlesen: Staubsauger und Reinigungsgeräte für die Kurzzeitvermietung: Geräte im Vergleich.

Quellen

  • Hotelstars Union / DEHOGA, Deutsche Hotelklassifizierung, Kriterienkatalog 2025–2030, Stand 13.11.2025, Kriterien 40 bis 43: https://www.hotelstars.eu/fileadmin/GERMANY/dokumente_downloads/Kriterienkatalog_2025-2030_DE_Stand-20251113.pdf (abgerufen 21.10.2026)
  • Deutscher Tourismusverband, Klassifizierungskriterien für Ferienwohnungen und -häuser 2025–2027, Kriterium 3.7: https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/user_upload/Qualitaetssysteme/Klassifizierung_Ferienunterkuenfte/DTV-Klassifizierung_Kriterienkatalog_Fewo_FH_2025.pdf (abgerufen 21.10.2026)
  • Arbeitsstättenverordnung, § 2 und § 4: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html und https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__4.html (abgerufen 21.10.2026)
  • BAuA, Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.4 „Unterkünfte“, Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 914: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-4.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen 21.10.2026)
  • Tarifvertrag Mindestlohn Gebäudereinigung, § 2 (15,00 Euro ab 01.01.2026): https://www.gesetze-im-internet.de/tvmindestlohngeb_ude_2024/__2.html (abgerufen 21.10.2026)
  • Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze (603 Euro, Arbeitgeberabgaben 31,17 Prozent): https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze (abgerufen 21.10.2026)
  • Airbnb-Hilfe-Center, Artikel 58 „Reinigungsgebühren hinzufügen“: https://www.airbnb.de/help/article/58 (abgerufen 21.10.2026)
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 12.16: https://www.steuerschroeder.de/steuergesetze/estg/3b/est/ustae/12.16 (abgerufen 21.10.2026)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/fuenfte-mindestlohnanpassungsverordnung-milov5.html (abgerufen 21.10.2026)