Kurtaxe und Bettensteuer sind zwei verschiedene Abgaben mit verschiedenen Schuldnern, und beide rechnet in der Praxis der Vermieter ab. Die Bettensteuer (je nach Stadt Übernachtungsteuer, City Tax, Kultur- und Tourismustaxe) schulden Sie als Betreiber, die Kurtaxe schuldet der Gast, Sie ziehen sie aber ein und haften für die Abführung. Wer eine Ferienwohnung oder ein Monteurzimmer vermietet, braucht deshalb für jede Einheit drei Angaben: welche Abgabe gilt, wie sie berechnet wird und bis wann sie gemeldet werden muss.
Laut Destatis (Pressemitteilung Nr. 266 vom 28.07.2026) wurden 2025 rund 68,3 Millionen Übernachtungen in deutschen Ferienunterkünften über Airbnb, Booking.com und Expedia gebucht, rund 94 Prozent davon in Betrieben mit weniger als zehn Betten. Genau diese kleinen Betriebe rechnen die Abgaben meist ohne Buchhaltungsabteilung ab.
Wie hoch ist die Bettensteuer? Sätze und Fristen in sechs Kommunen: von 0 bis 7,5 Prozent
Die folgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Regeln sind. Alle Angaben wurden am 29.09.2026 bei den genannten Stellen abgerufen.
| Kommune | Abgabe | Satz | Geschäftsreisen | Frist / Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Berlin | Übernachtungsteuer | 7,5 Prozent vom Nettoentgelt (seit 01.01.2025) | steuerpflichtig seit 01.04.2024 | vierteljährlich, bis zum 10. Tag nach Quartalsende, elektronisch | Senatsverwaltung für Finanzen, FAQ |
| Hamburg | Kultur- und Tourismustaxe | feste Stufen je Person und Nacht, 1,20 Euro bis 50 Euro netto, 2,40 Euro bis 100 Euro | steuerpflichtig seit 01.01.2023 | vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende | Merkblatt KTT, Stand Juli 2025 |
| Potsdam | Übernachtungsteuer | 7,5 Prozent vom Nettoentgelt (seit 01.04.2025) | keine Befreiung mehr in der Satzung | vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende | Lesefassung der Satzung, Fassung vom 12.03.2025 |
| München und ganz Bayern | keine | Übernachtungsteuer landesrechtlich verboten | – | – | Bayerisches Innenministerium zum Urteil vom 14.11.2025 |
| Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main, Wiesbaden | Tourismussteuer | sechs Prozent, 7,5 Prozent, 2 Euro bzw. 5 Euro je Person und Nacht | je nach Satzung | bei Airbnb-Buchungen zieht Airbnb ein | Airbnb-Hilfeartikel 2285 |
| Grömitz (Ostsee) | Kurabgabe | 4,00 Euro Hauptsaison, 2,50 Euro Nebensaison je Person ab 18 und Tag | je nach Satzung | Meldung binnen fünf Werktagen nach Abreise, Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnung | Kurabgabesatzung ab 01.01.2026 |
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 14.11.2025 (Vf. 3-VII-23) bestätigt, dass das Verbot in Artikel 3 Absatz 3 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes mit der Landesverfassung vereinbar ist (DATEV magazin). Kurbeiträge in bayerischen Kurorten sind davon nicht betroffen.
Bettensteuer schuldet der Vermieter, Kurtaxe der Gast
Die Bettensteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, so steht es in der Potsdamer Satzung ebenso wie im Hamburger Merkblatt. Hamburg formuliert ausdrücklich, dass keine Pflicht besteht, die Steuer an den Gast weiterzugeben. Wer sie nicht auf den Preis aufschlägt, zahlt sie aus der eigenen Marge.
Die Kurtaxe (Kurbeitrag, Kurabgabe, Gästebeitrag) schuldet dagegen der Gast. Der Vermieter berechnet sie, zieht sie ein und führt sie ab. Die Grömitzer Satzung ordnet an, dass der Unterkunftsgeber gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Abführung haftet. Vergisst der Gast zu zahlen, bleibt der Betrag also an Ihnen hängen.
In manchen Orten fallen beide Abgaben nebeneinander an. Prüfen Sie deshalb für jede Adresse getrennt, ob eine Übernachtungsteuersatzung und ob eine Kurbeitragssatzung existiert. Die Angabe steht fast immer auf der Website der Gemeinde oder des Amtes unter Ortsrecht oder Satzungen.

Rechenbeispiel Berlin: 35,05 Euro auf 500 Euro Buchung
In Berlin ist die Bemessungsgrundlage das Entgelt für die Übernachtung ohne Übernachtungsteuer und ohne Umsatzsteuer. Unselbständige Nebenleistungen wie Endreinigung oder Bettwäsche gehören dazu, wenn sie gesondert berechnet werden; so beschreibt es der Leitfaden der Senatsverwaltung in Abschnitt 12.1 (der Leitfaden nennt noch den alten Satz, der Rechenweg gilt unverändert).
Annahme: zwei Erwachsene, vier Nächte zu je 110 Euro, Endreinigung 60 Euro, zusammen 500 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist hier vereinfachend einheitlich mit sieben Prozent angesetzt; die genaue Aufteilung klärt Ihr Steuerbüro.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Entgelt inklusive Umsatzsteuer | 500,00 Euro |
| abzüglich enthaltener Umsatzsteuer | 32,71 Euro |
| Bemessungsgrundlage | 467,29 Euro |
| Übernachtungsteuer 7,5 Prozent | 35,05 Euro |
| Umsatzsteuer auf die weitergegebene Übernachtungsteuer | 2,45 Euro |
| Endpreis für den Gast bei Weitergabe | 537,50 Euro |
Wer die 35,05 Euro nicht aufschlägt, verliert bei einem Umsatz von 500 Euro rund sieben Prozent. Bei einer Auslastung von 200 Nächten im Jahr sind das in diesem Beispiel gut 1.750 Euro. Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen, ziehen auch keine ab; die Bemessungsgrundlage ist dann der vereinnahmte Betrag ohne Übernachtungsteuer (Redaktionseinschätzung, bitte mit dem Finanzamt abstimmen).
Rechenbeispiel Hamburg: Schwelle bei 50 Euro netto je Person
Hamburg rechnet pro Person, nicht pro Wohnung. Das Nettoentgelt wird auf die Gäste verteilt, danach greifen feste Stufen. Laut Merkblatt gelten für Buchungen ab dem 01.01.2025: bis 10 Euro nichts, bis 25 Euro 0,60 Euro, bis 50 Euro 1,20 Euro, bis 100 Euro 2,40 Euro, bis 150 Euro 3,60 Euro, bis 200 Euro 4,80 Euro, danach je angefangene 50 Euro weitere 1,20 Euro. Provisionen der Plattform spielen keine Rolle, maßgeblich ist der Betrag, der beim Betrieb für die Übernachtung ankommt.
- Zwei Gäste, 110 Euro brutto je Nacht: netto 102,80 Euro, je Person 51,40 Euro. Taxe 2,40 Euro je Person und Nacht, bei vier Nächten 19,20 Euro.
- Zwei Gäste, 105 Euro brutto je Nacht: netto 98,13 Euro, je Person 49,07 Euro. Taxe 1,20 Euro je Person und Nacht, bei vier Nächten 9,60 Euro.
Die Schwelle bei 50 Euro netto je Person halbiert die Abgabe. Den Preis deshalb zu senken, rechnet sich in diesem Beispiel nicht: 20 Euro weniger Umsatz stehen 9,60 Euro weniger Taxe gegenüber. Kennen sollten Sie die Schwelle trotzdem, weil sich die Abgabe bei Preisanpassungen sprunghaft ändert. Mehr zur Preisgestaltung lesen Sie im Ratgeber zur Preisstrategie für die Ferienwohnung.
Rechenbeispiel Monteurzimmer in Potsdam: 126,17 Euro für 60 Personennächte
Monteure galten lange als befreit. Das ist in vielen Städten vorbei. Potsdam hat die Ausnahme für berufliche Übernachtungen gestrichen und den Satz zum 01.04.2025 auf 7,5 Prozent angehoben; befreit bleiben laut Paragraf 6 der Satzung unter anderem minderjährige Gäste und Beherbergungen, die einen Wohnsitz begründen.
Annahme: drei Monteure, 20 Nächte, 30 Euro je Person und Nacht inklusive sieben Prozent Umsatzsteuer.
- Nettoentgelt je Person und Nacht: 28,04 Euro
- Übernachtungsteuer je Person und Nacht: 2,10 Euro
- 60 Personennächte: 126,17 Euro Steuer, bei Weitergabe zuzüglich 8,83 Euro Umsatzsteuer
In Rahmenverträgen mit Firmen gehört deshalb eine Klausel hinein, ob Preise die Übernachtungsteuer enthalten. Fehlt sie, trägt im Zweifel der Vermieter die Differenz. In Berlin ist zudem die frühere 21-Tage-Grenze seit 01.01.2025 entfallen; als kurzfristig gilt dort jede Beherbergung bis sechs Monate. Wie Monteurzimmer steuerlich insgesamt behandelt werden, erklärt der Ratgeber Monteurzimmer vermieten und versteuern.
Rechenbeispiel Kurabgabe an der Ostsee: 56 Euro für eine Woche
Kurabgaben werden je Person und Tag berechnet, nicht vom Preis. Die Grömitzer Satzung zählt den Abreisetag mit, den Anreisetag nicht. Eine Woche mit sieben Nächten ergibt so sieben abgabepflichtige Tage. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit.
Zwei Erwachsene und ein Kind, sieben Nächte im Juli, Kernort Grömitz: 2 mal 7 mal 4,00 Euro ergibt 56,00 Euro. Die Anmeldung für die Gästekarte muss binnen fünf Werktagen nach Abreise beim Tourismus-Service liegen, das Geld binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Andere Orte rechnen anders: Waren (Müritz) nannte im Merkblatt 2023 2,70 Euro in der Saison, Kinder bis 15 Jahre frei, Abrechnung bis zum 5. des Folgemonats, und 30 Euro Gebühr für jeden nicht zurückgegebenen Meldeschein.
Airbnb zieht nur in vier deutschen Städten ein
Airbnb zieht laut Hilfeartikel 2285 (abgerufen am 29.09.2026) in Deutschland nur für Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Tourismussteuern ein und führt sie ab. Die Plattform weist darauf hin, dass Gastgeber alle übrigen Steuerpflichten selbst prüfen müssen.
Daraus ergeben sich zwei typische Fehler. Erstens: In Dortmund schlägt der Vermieter die Steuer zusätzlich über das Steuerwerkzeug der Plattform auf, und der Gast zahlt doppelt. Zweitens: Der Vermieter verlässt sich auf den Einzug bei Airbnb und vergisst, dass Buchungen über Booking.com oder direkt nicht erfasst sind. In allen anderen Städten können Sie laut Hilfeartikel 2523 eigene Steuern hinterlegen, als Prozentsatz je Buchung oder als Betrag je Gast, je Nacht oder je Gast und Nacht. Anmelden und abführen müssen Sie dann weiterhin selbst. Welche Umsatzdaten die Plattformen zusätzlich an die Finanzverwaltung melden, steht im Ratgeber Plattformen melden Übernachtungen.
Entscheidungshilfe: sechs Fälle, sechs Abläufe
- Wenn Ihre Gemeinde weder Übernachtungsteuer noch Kurbeitrag erhebt, dann dokumentieren Sie diese Prüfung einmal mit Datum und prüfen jährlich neu, denn Satzungen ändern sich.
- Wenn nur eine prozentuale Übernachtungsteuer gilt, dann rechnen Sie sie direkt in den Endpreis ein oder hinterlegen sie als Zusatzkosten auf allen Kanälen gleich.
- Wenn feste Stufen je Person gelten, dann brauchen Sie für jede Buchung die tatsächliche Gästezahl; ohne vollständigen Meldeschein ist die Anmeldung geschätzt.
- Wenn ein Kurbeitrag gilt, dann ziehen Sie ihn vor Ort oder vorab ein und bewahren die Gästekarten lückenlos auf.
- Wenn Airbnb in Ihrer Stadt einzieht, dann nehmen Sie Airbnb-Buchungen aus Ihrer eigenen Anmeldung heraus, soweit die Satzung das vorsieht, und rechnen alle anderen Kanäle selbst ab.
- Wenn Sie an Firmen vermieten, dann vereinbaren Sie schriftlich, ob Preise die Abgabe enthalten und wer die Nachweise für mögliche Befreiungen liefert.
Meldeschein als Grundlage: in Hamburg vier Jahre aufbewahren
Name, Aufenthaltsdauer und Zahl der Gäste sind für alle drei Rechenwege nötig. Hamburg verlangt, Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste aufzuzeichnen und vier Jahre ab Ende des Entstehungsjahres aufzubewahren; für minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern genügt die Anzahl. Die Kurbeitragssatzungen verlangen ähnliche Angaben. Seit dem 01.01.2025 müssen deutsche Gäste nach Bundesmeldegesetz keinen besonderen Meldeschein mehr ausfüllen; das Amt Scharmützelsee weist aber darauf hin, dass die Kurbeitragssatzungen in Bad Saarow und Wendisch Rietz die Angaben weiter verlangen. Die Rechtslage zum Meldeschein fasst der Ratgeber Meldeschein-Pflicht bei Ferienwohnungen zusammen.
Hier entsteht in der Praxis der größte Aufwand. Gäste, die um 22 Uhr anreisen, füllen keine Papierformulare mehr aus, und ohne Geburtsjahr lässt sich weder die Kinderbefreiung noch die Hamburger Personenstaffel sauber belegen. Zimmerwache bindet den Meldeschein deshalb in den Online-Check-in vor der Anreise ein, auf Deutsch, Englisch und Polnisch, weitere Sprachen auf Wunsch. Der Gast füllt die Pflichtangaben vor Anreise online aus; die Zugangsdaten zur Unterkunft werden erst nach vollständig ausgefülltem Meldeschein verschickt. Die Anmeldung der Abgabe bei der Kommune bleibt Ihre Aufgabe oder die Ihres Steuerbüros. Wie sich das in den Buchungsablauf einfügt, steht dort, die Preise je Einheit stehen unter Preise.
Checkliste: zehn Punkte je Einheit
- ☐ Satzungen der Gemeinde geprüft: Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder beides
- ☐ Betrieb beim zuständigen Amt angezeigt (in Hamburg vor Beginn der Tätigkeit)
- ☐ Bemessungsgrundlage notiert: Prozent vom Netto, Stufen je Person oder Betrag je Tag
- ☐ Klärung, ob Endreinigung und Wäsche in die Bemessungsgrundlage gehören
- ☐ Befreiungen notiert: Kinder, Wohnsitzbegründung, Dienstreise mit Nachweis
- ☐ Abgabe auf allen Kanälen gleich eingepreist oder als Zusatzkosten hinterlegt
- ☐ Städte mit Plattformeinzug gekennzeichnet, um Doppelberechnung zu vermeiden
- ☐ Meldeschein mit Gästezahl und Geburtsjahr für jede Buchung vollständig
- ☐ Fristen im Kalender: in Berlin der 10., in Hamburg und Potsdam der 15. nach Quartalsende
- ☐ Aufbewahrung der Aufzeichnungen geregelt (Hamburg: vier Jahre)
Mustertext für Buchungsbestätigung und Hausordnung: fünf Sätze
„Für Ihren Aufenthalt erhebt die Stadt [Name] eine Übernachtungsteuer von [Satz] beziehungsweise die Gemeinde [Name] einen Kurbeitrag von [Betrag] je Person und Tag. Der Betrag ist im Gesamtpreis enthalten / wird bei Anreise gesondert berechnet. Kinder unter [Alter] Jahren sind befreit. Reisen Sie beruflich und sieht die Satzung eine Befreiung vor, senden Sie uns bitte vor der Anreise die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Für die Abrechnung benötigen wir den vollständig ausgefüllten Meldeschein aller Mitreisenden."
Notfallplan in sechs Schritten: Frist verpasst oder falsch abgerechnet
- Fehler eingrenzen: Welche Quartale, welche Einheiten, welche Kanäle sind betroffen?
- Fehlende Daten aus Meldescheinen, Plattformabrechnungen und Kontoauszügen nachtragen.
- Die Anmeldung umgehend nachreichen oder berichtigen; die abgegebene Berliner Anmeldung steht laut Leitfaden einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich und kann korrigiert werden.
- Die Steuer zahlen, auch wenn der Gast sie nicht mehr erstattet; Schuldner sind Sie.
- Mit dem Amt sprechen, bevor ein Schätzungsbescheid kommt. Grömitz darf nach Paragraf 162 Abgabenordnung schätzen, Potsdam kann Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 5.000 Euro ahnden.
- Ursache abstellen: Frist in den Kalender, Abgabe im Preis hinterlegen, Meldeschein zur Voraussetzung für die Schlüsselübergabe machen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze und Fristen ändern sich häufig; maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung Ihrer Kommune.
Weiterlesen: Übernachtungssteuer Kiel seit 1. Oktober 2026: Was Vermieter jetzt tun müssen.
Quellen
- Destatis, Pressemitteilung Nr. 266 vom 28.07.2026, abgerufen am 29.09.2026
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Übernachtungsteuer, abgerufen am 29.09.2026
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Leitfaden Übernachtungsteuer (PDF), abgerufen am 29.09.2026
- Freie und Hansestadt Hamburg, Merkblatt Kultur- und Tourismustaxe, Stand Juli 2025 (PDF), abgerufen am 29.09.2026
- Landeshauptstadt Potsdam, Übernachtungsteuersatzung, Lesefassung vom 12.03.2025 (PDF), abgerufen am 29.09.2026
- Bayerisches Staatsministerium des Innern zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, abgerufen am 29.09.2026
- DATEV magazin, BayVerfGH Vf. 3-VII-23 vom 14.11.2025, abgerufen am 29.09.2026
- Airbnb-Hilfeartikel 2285, Einzug der Tourismussteuer in Deutschland, abgerufen am 29.09.2026
- Airbnb-Hilfeartikel 2523, Steuern zu einem Inserat hinzufügen, abgerufen am 29.09.2026
- Gemeinde Grömitz, Kurabgabesatzung ab 01.01.2026 (PDF), abgerufen am 29.09.2026
- Stadt Waren (Müritz), Merkblatt Kurabgabe 2023 (PDF), abgerufen am 29.09.2026
- Amt Scharmützelsee, Kurbeitrag, abgerufen am 29.09.2026





