Für die Reinigung einer Ferienwohnung gibt es drei Wege, jemanden zu bezahlen: als Arbeitgeber im gewerblichen Minijob, als Auftraggeber einer selbstständigen Kraft mit Rechnung oder als Kunde einer Reinigungsfirma. Im Rechenbeispiel unten kostet ein Wechsel im Minijob rund 49 Euro, auf Rechnung rund 63 Euro und bei der Firma rund 115 Euro netto. Der niedrigste Preis hat aber Bedingungen: Der Haushaltsscheck ist für vermietete Wohnungen ausgeschlossen, ein Vertrag ohne feste Stunden kann die Minijob-Grenze sprengen, und die Rechnung schützt nicht vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.
Dieser Artikel zeigt die Abgaben für 2026 und 2027, rechnet zwei Ferienwohnungen mit zwölf Wechseln im Monat durch und liefert eine Entscheidungshilfe, eine Checkliste und Musterklauseln für den Arbeitsvertrag. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Organisationsmodelle es grundsätzlich gibt, beschreibt der Ratgeber Reinigung der Ferienwohnung organisieren; hier geht es um die Frage, wie Sie die Person beschäftigen.
Drei Wege im Vergleich: von 49 bis 115 Euro je Wechsel
Annahmen für alle drei Spalten: zweieinhalb Stunden je Wechsel einschließlich Wäsche, zwölf Wechsel im Monat, Stand 28.10.2026. Die Stundensätze für Rechnung und Firma sind Redaktionsschätzungen auf Basis regionaler Angebote in Berlin und Brandenburg.
| Punkt | Minijob (gewerblich) | Selbstständige Kraft mit Rechnung | Reinigungsfirma |
|---|---|---|---|
| Stundensatz | 15,00 Euro Lohn (gesetzlicher Mindestlohn 13,90 Euro, ab 2027 14,60 Euro) | 25 Euro (Redaktionsschätzung) | 40 Euro netto plus 15 Euro Anfahrt (Redaktionsschätzung) |
| Abgaben, die Sie tragen | bis zu 31,17 Prozent plus Unfallversicherung | keine | 19 Prozent Umsatzsteuer auf der Rechnung |
| Kosten je Wechsel | 49,19 Euro | 62,50 Euro (Kleinunternehmerin ohne Umsatzsteuer) | 115,00 Euro netto, 136,85 Euro brutto |
| Kosten im Monat (12 Wechsel) | 590,27 Euro | 750,00 Euro | 1.380,00 Euro netto |
| Urlaub und Krankheit | Sie zahlen weiter (Urlaub, bis zu sechs Wochen Krankheit) | trägt die Auftragnehmerin | trägt die Firma, Ersatz inklusive |
| Größtes Risiko | Grenze 603 Euro (2026) bzw. 633 Euro (2027) | Scheinselbstständigkeit, Nachzahlung | Preissteigerung 2027 noch offen |
Die gewerblichen Abgaben setzen sich laut Minijob-Zentrale (abgerufen 28.10.2026) so zusammen: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer, 0,8 Prozent Umlage U1, 0,22 Prozent Umlage U2 und 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage. Dazu kommt ein individueller Beitrag an die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Minijobberin selbst zahlt 3,6 Prozent Rentenversicherung, sofern sie sich nicht nach Paragraf 6 Abs. 1b SGB VI befreien lässt.
Untergrenze für Firmen ist der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk: 15,00 Euro in Lohngruppe 1 seit dem 1. Januar 2026 (Paragraf 2 TV Mindestlohn Gebäudereinigung). Für 2027 wird noch verhandelt: Die Arbeitgeber bieten 1,8 Prozent ab Mai 2027, die IG BAU fordert 17 Euro, die nächste Runde ist für den 3. November 2026 angesetzt (Deutsche Handwerks Zeitung, handwerk.com, 23.10.2026). Rechnen Sie bei Firmenangeboten für 2027 also mit einem Aufschlag, dessen Höhe noch nicht feststeht.
Minijob: kein Haushaltsscheck, 633 Euro ab 2027
Eine Anmeldung als Haushaltshilfe scheidet aus. Die Minijob-Zentrale schreibt: „Vermieten oder verpachten Sie die Ferienwohnung, liegt kein Haushaltsjob vor." Die Anmeldung läuft dann über das normale Meldeverfahren für Minijobs im Gewerbe, mit den Abgaben aus der Tabelle oben.
Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (Paragraf 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3). 2026 sind es 603 Euro, ab dem 1. Januar 2027 bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro dann 633 Euro im Monat oder 7.596 Euro im Jahr (Minijob-Zentrale, Magazin; BMAS). Bei 15 Euro Stundenlohn passen 2027 rund 42 Stunden in die Grenze, also etwa 16 Wechsel à zweieinhalb Stunden. Was die Erhöhung je Wechsel bedeutet, rechnet der Ratgeber Mindestlohn 2027 in der Reinigung vor.
Überschreitet der Verdienst die Grenze regelmäßig, beginnt der Übergangsbereich (Midijob). Er reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat (Deutsche Rentenversicherung, 23.02.2026; Paragraf 20 Abs. 2 SGB IV). Dann zahlen Sie reguläre Sozialversicherungsbeiträge über die Krankenkasse der Beschäftigten statt der Pauschalen an die Minijob-Zentrale. Gelegentliches Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres ist unschädlich, wenn es nicht vorhersehbar war (Paragraf 8 Abs. 1b SGB IV). Eine geplante Hochsaison zählt nicht als unvorhersehbar.

Die 20-Stunden-Falle: Arbeit auf Abruf richtig vereinbaren
Wechsel fallen unregelmäßig an. Deshalb vereinbaren viele Vermieter nur „Reinigung nach Bedarf". Genau das ist rechtlich Arbeit auf Abruf, und Paragraf 12 TzBfG stellt dafür drei Regeln auf, die sich direkt auf die Kosten auswirken:
- Keine Wochenstunden im Vertrag: Dann gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Zum Mindestlohn 2027 sind das 20 mal 13 geteilt durch 3, also rund 86,7 Stunden und 1.265,33 Euro im Monat. Der Minijob ist damit kein Minijob mehr, und die Beschäftigte hat Anspruch auf Bezahlung dieser Stunden.
- Keine tägliche Arbeitszeit im Vertrag: Dann müssen Sie jeden Einsatz mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden abrufen. Ein Wechsel von zweieinhalb Stunden kostet so drei Stunden Lohn.
- Ankündigung: Die Beschäftigte muss nur arbeiten, wenn Sie den Einsatz mindestens vier Tage im Voraus mitteilen und er im vereinbarten Zeitrahmen liegt. Eine Buchung von heute für morgen kann sie ablehnen.
Für zwölf Wechsel à zweieinhalb Stunden passt zum Beispiel eine Vereinbarung über sieben Wochenstunden: 7 mal 13 geteilt durch 3 ergibt rund 30,3 Stunden und bei 15 Euro 455 Euro im Monat. Bei vereinbarter Mindestarbeitszeit dürfen Sie bis zu 25 Prozent mehr abrufen, hier also bis 8,75 Wochenstunden oder rund 569 Euro. Beides liegt unter 633 Euro.
Zusätzlich gilt die Aufzeichnungspflicht aus Paragraf 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer jeder Arbeitszeit sind bis zum siebten Kalendertag nach dem Einsatz aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Wie Sie Belege insgesamt ablegen, beschreibt der Ratgeber Belege aufbewahren.
Kurzfristige Beschäftigung: 70 Arbeitstage für die Saisonspitze
Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt, eine Verdienstgrenze gibt es nicht (Minijob-Zentrale). Als Arbeitgeber zahlen Sie keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, nur die Umlagen von zusammen 1,17 Prozent plus Unfallversicherung; die Lohnsteuer wird gesondert abgerechnet. Ein Wechsel kostet dann rund 37,94 Euro statt 49,19 Euro.
Der Haken: Die Beschäftigung muss von vornherein befristet sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, wenn der Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (Paragraf 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Für eine feste Kraft, die das ganze Jahr reinigt, scheidet sie aus. Für eine Aushilfe in den Sommerferien, die zusätzlich zur Stammkraft einspringt, passt sie dagegen. Andere kurzfristige Jobs der Person im selben Jahr werden mitgezählt.
Rechnung statt Anstellung: 4 Jahre Nachzahlungsrisiko bei Scheinselbstständigkeit
Eine selbstständige Reinigungskraft schickt eine Rechnung, Sie zahlen keine Abgaben, Urlaub und Krankheit sind ihr Risiko. Ob das trägt, entscheidet aber nicht der Vertragstext, sondern die gelebte Praxis. Beschäftigung ist nach Paragraf 7 Abs. 1 SGB IV eine Tätigkeit nach Weisungen und mit Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Warnzeichen unter anderem feste Arbeitszeiten, die Pflicht zu regelmäßigen detaillierten Berichten und die Arbeit an vom Auftraggeber bestimmten Orten.
Bei einer Ferienwohnung ist der Ort zwangsläufig Ihrer. Umso wichtiger sind die übrigen Merkmale: Hat die Kraft mehrere Auftraggeber, eigene Reinigungsmittel und Geräte, eigene Preise und eine eigene Vertretung? Kann sie Aufträge ablehnen? Fehlt das, spricht vieles für eine Beschäftigung. Die Folge stellt sich oft erst bei einer Prüfung heraus: Beitragsansprüche verjähren nach Paragraf 25 SGB IV erst nach vier Jahren, bei Vorsatz nach dreißig Jahren. Wer sicher sein will, beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusfeststellung nach Paragraf 7a SGB IV.
Liegt der Umsatz der Kraft im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, kann sie als Kleinunternehmerin ohne Umsatzsteuer abrechnen (Paragraf 19 UStG). Die Firma stellt dagegen 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung. Ob Sie diese als Vorsteuer zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie selbst regelbesteuert sind; Einzelheiten stehen im Ratgeber Umsatzsteuer und Kleinunternehmer.
Rechenbeispiel: zwei Wohnungen, 144 Wechsel, 7.083 bis 19.706 Euro im Jahr
Zwei Ferienwohnungen in Berlin, zusammen zwölf Wechsel im Monat, 144 im Jahr, je Wechsel zweieinhalb Stunden. Alle Werte sind eigene Rechnungen der Redaktion auf Basis der Sätze oben.
| Position | Minijob 15 Euro | Rechnung 25 Euro | Firma netto | Firma brutto |
|---|---|---|---|---|
| Je Wechsel | 49,19 Euro | 62,50 Euro | 115,00 Euro | 136,85 Euro |
| Im Monat | 590,27 Euro | 750,00 Euro | 1.380,00 Euro | 1.642,20 Euro |
| Im Jahr | 7.083,18 Euro | 9.000,00 Euro | 16.560,00 Euro | 19.706,40 Euro |
| Mit vier Wochen bezahltem Urlaub (Faktor 52/48) | 7.673,45 Euro | entfällt | entfällt | entfällt |
Der Minijob-Wert setzt sich so zusammen: 15 Euro mal 2,5 Stunden ergeben 37,50 Euro Lohn, dazu 31,17 Prozent Abgaben, also 49,19 Euro. Nicht enthalten ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Bezahlter Urlaub ist Pflicht: Nach Angaben der Minijob-Zentrale gilt die Formel Arbeitstage pro Woche mal 24 geteilt durch 6, bezahlt mit dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Bei Krankheit zahlen Sie nach vier Wochen Beschäftigung bis zu sechs Wochen weiter; mit höchstens 30 Beschäftigten erstattet die Umlage U1 einen Teil (Minijob-Zentrale, Lohnfortzahlung).
Was heißt das für die Reinigungsgebühr? Bei 144 Aufenthalten bringt eine Gebühr von 60 Euro 8.640 Euro. Bei Airbnb fällt die Servicegebühr von meist 15,5 Prozent auch auf die Reinigungsgebühr an (Airbnb Hilfe, Servicegebühren, abgerufen 28.10.2026); es bleiben 7.300,80 Euro. Das reicht knapp für den Minijob ohne Urlaubsanteil, deckt aber nur 44 Prozent der Firmenkosten netto. Wie Sie die Gebühr kalkulieren, beschreibt der Ratgeber Reinigungsgebühr festlegen.
Entscheidungshilfe in 6 Fällen: welcher Weg zu welchem Bestand passt
- Wenn Sie eine bis drei Einheiten in einer Stadt haben und bis etwa 16 Wechsel im Monat anfallen, dann passt ein gewerblicher Minijob mit fest vereinbarten Wochen- und Tagesstunden.
- Wenn in der Hauptsaison zusätzliche Wechsel kommen, dann ergänzen Sie die Stammkraft durch eine kurzfristige Aushilfe für höchstens 70 Arbeitstage.
- Wenn regelmäßig mehr als 633 Euro Lohn im Monat anfallen, dann wechseln Sie bewusst in den Midijob oder verteilen die Wechsel auf zwei Minijob-Kräfte.
- Wenn die Reinigungskraft mehrere Auftraggeber, eigene Geräte und eigene Preise hat, dann ist eine Rechnung vertretbar; im Zweifel beantragen Sie eine Statusfeststellung.
- Wenn Sie mehr als eine Stunde Fahrt von der Wohnung entfernt wohnen oder keine Vertretung organisieren können, dann ist die Firma trotz der höheren Kosten oft der verlässlichere Weg.
- Wenn Sie regelbesteuert sind, dann vergleichen Sie Firmenangebote netto; als Kleinunternehmer zählt der Bruttopreis.
Checkliste mit 12 Punkten: Minijob-Kraft für die Ferienwohnung anmelden
- ☐ Versicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer der Kraft vorliegen haben
- ☐ Arbeitsvertrag mit festen Wochen- und Tagesstunden, Zeitrahmen und Ankündigungsfrist
- ☐ Niederschrift der wesentlichen Bedingungen nach Paragraf 2 NachwG aushändigen (Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung)
- ☐ Anmeldung bei der Minijob-Zentrale spätestens sechs Wochen nach Beginn
- ☐ Prüfen, ob für Ihren Betrieb eine Sofortmeldung nötig ist: Paragraf 28a Abs. 4 SGB IV nennt das Beherbergungs- und das Gebäudereinigungsgewerbe
- ☐ Bei Sofortmeldepflicht schriftlich auf die Ausweis-Mitführungspflicht nach Paragraf 2a SchwarzArbG hinweisen
- ☐ Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
- ☐ Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht anbieten, wenn die Kraft das wünscht
- ☐ Monatlicher Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale
- ☐ Stundenzettel spätestens sieben Tage nach jedem Einsatz, zwei Jahre aufbewahren
- ☐ Zum 1. Januar 2027 prüfen, ob der Stundenlohn den Mindestlohn von 14,60 Euro erreicht, und Stunden gegen 633 Euro abgleichen
- ☐ Vertretung für Urlaub und Krankheit benennen
Mustertext: 5 Klauseln für den Arbeitsvertrag
Die folgenden Formulierungen sind ein Ausgangspunkt und ersetzen keine Rechtsberatung:
Tätigkeit und Arbeitsort: Die Arbeitnehmerin reinigt die Ferienwohnungen [Adresse 1] und [Adresse 2] nach Abreise der Gäste, bezieht Betten, wechselt Handtücher und meldet Schäden oder fehlendes Inventar.
Arbeitszeit: Die Arbeitszeit beträgt 7 Stunden pro Woche. Die Arbeitgeberin ruft die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall ab und kann bis zu 25 Prozent zusätzlich abrufen. Ein Einsatz dauert mindestens 2,5 Stunden. Der Zeitrahmen liegt montags bis sonntags zwischen 10 und 16 Uhr. Die Arbeitgeberin teilt jeden Einsatz mindestens vier Tage im Voraus mit; kurzfristigere Einsätze sind freiwillig.
Vergütung: Der Stundenlohn beträgt [15,00] Euro brutto, mindestens jedoch der jeweils gültige gesetzliche Mindestlohn. Fahrzeit zwischen zwei Wohnungen ist Arbeitszeit. Die Vergütung ist zum Monatsende fällig und wird überwiesen.
Urlaub: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt bei durchschnittlich [drei] Arbeitstagen pro Woche [zwölf] Arbeitstage im Kalenderjahr.
Arbeitszeitnachweis: Die Arbeitnehmerin trägt Beginn, Ende und Dauer jedes Einsatzes am selben Tag in den Stundenzettel ein.
Notfallplan in 4 Schritten: wenn die Reinigungskraft am Wechseltag ausfällt
- Sofort klären, bis wann die Wohnung fertig sein muss und ob ein später Check-in möglich ist.
- Vertretung anrufen; bei einer zweiten Minijob-Kraft ist der kurzfristige Einsatz freiwillig, ein Angebot über Zuschlag hilft.
- Gast frühzeitig informieren und eine konkrete Uhrzeit nennen, statt auf Nachfrage zu warten.
- Krankmeldung der Kraft dokumentieren; Lohnfortzahlung und Erstattung über die Umlage U1 beantragen.
Ein verschobener Check-in erzeugt Rückfragen, oft am Abend. Ob der Gast dann nach zehn Minuten eine klare Antwort bekommt oder bis zum nächsten Morgen wartet, merkt man in der Bewertung. Zimmerwache beantwortet Gästenachrichten aus Airbnb, Booking.com und E-Mail und nimmt Anrufe rund um die Uhr an, etwa mit Ihren Regeln für späte Anreisen; Notfälle gehen an einen Menschen. Reinigungskraft, Lohnabrechnung, Meldungen an die Minijob-Zentrale und Steuer erledigen Sie weiterhin selbst oder mit Ihrer Steuerberatung. Der Preis ist ein fester Monatspreis je Einheit: 99 Euro für die erste, 79 Euro für jede weitere und 59 Euro ab der zehnten Einheit, netto (Preise). Für Monteurzimmer mit Zwischenreinigung gelten eigene Intervalle, siehe Zwischenreinigung im Monteurzimmer.
Quellen
- Minijob-Zentrale: Der gewerbliche Minijob – Beiträge, Umlagen und Steuern, https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern (abgerufen 28.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Können Haushaltshilfen auch in Ferienwohnungen arbeiten?, https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/anmelden/80_haushaltshilfe_in_ferienwohnung/faq_80_haushaltshilfe_in_ferienwohnung.html (abgerufen 28.10.2026)
- Minijob-Zentrale, Magazin: Minijob 2027 – Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen, https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027/ (abgerufen 28.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung, https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/detailseite (abgerufen 28.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?, https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/urlaub-krankheit-und-arbeitsrechte/97_haben_minijobber_anspruch_auf_urlaub/faq_97_haben_minijobber_anspruch_auf_urlaub (abgerufen 28.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen im Minijob, https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/lohnfortzahlungen-sonderzahlungen/detailseite (abgerufen 28.10.2026)
- BMAS: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/fuenfte-mindestlohnanpassungsverordnung-milov5.html (abgerufen 28.10.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob steigen, 23.02.2026, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260223-minijob-midijob-verdienstgrenzen-steigen.html (abgerufen 28.10.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Scheinselbstständigkeit erkennen, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/scheinselbststaendigkeit.html (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 12 TzBfG (Arbeit auf Abruf), https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 17 MiLoG (Aufzeichnungspflicht), https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html (abgerufen 28.10.2026)
- Paragrafen 7, 7a, 8, 20, 25 und 28a SGB IV, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/ (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 6 SGB VI (Befreiung von der Versicherungspflicht), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 2a SchwarzArbG, https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 2 NachwG, https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 19 UStG (Kleinunternehmer), https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html (abgerufen 28.10.2026)
- Airbnb Hilfe: Servicegebühren, https://www.airbnb.de/help/article/1857 (abgerufen 28.10.2026)
- Paragraf 2 TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024, https://www.gesetze-im-internet.de/tvmindestlohngeb_ude_2024/__2.html (abgerufen 28.10.2026)
- Deutsche Handwerks Zeitung: Tarifverhandlung der Gebäudereiniger – zweite Runde ohne Ergebnis, https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/tarifverhandlung-der-gebaeudereiniger-zweite-runde-ohne-ergebnis-385440/ (abgerufen 28.10.2026)
- handwerk.com: Gebäudereinigung – Arbeitgeber legen Tarifangebot vor, 23.10.2026, https://handwerk.com/politik-und-wirtschaft/gebaeudereinigung-arbeitgeber-legen-tarifangebot-vor (abgerufen 28.10.2026)





