Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. So steht es in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht hat. Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob, und zwar von 603 Euro auf 633 Euro im Monat.
Für Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern ist das vor allem eine Frage der Reinigung. Wer eine Reinigungskraft im Minijob beschäftigt, zahlt ab Januar mehr je Stunde. Wer mit einer Reinigungsfirma arbeitet, bekommt wahrscheinlich neue Preise. Dieser Artikel zeigt, was sich ändert, wie Sie die Mehrkosten je Wechsel ausrechnen und wann Sie Ihre Reinigungsgebühr anpassen sollten. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste auf einen Blick: 14,60 Euro und 633 Euro
| Punkt | 2026 | ab 1. Januar 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde | 13,90 Euro | 14,60 Euro | BMAS, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Verdienstgrenze Minijob je Monat | 603 Euro | 633 Euro | Minijob-Zentrale, Stand 26.03.2026 |
| Mehr je Arbeitsstunde | 0,70 Euro | eigene Rechnung | |
| Stunden im Minijob bis zur Grenze, bei Mindestlohn | rund 43,4 | rund 43,4 | eigene Rechnung |
Die letzte Zeile zeigt eine Folge der Kopplung: Weil die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn wächst, bleibt die Zahl der Stunden, die eine Reinigungskraft zum Mindestlohn im Minijob arbeiten kann, fast gleich. Sie zahlen für dieselbe Arbeit mehr, bekommen aber nicht mehr Stunden innerhalb der Grenze.
Was sich am 1. Januar 2027 ändert
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 vorgeschlagen, den Mindestlohn in zwei Stufen zu erhöhen. Die Bundesregierung ist dem gefolgt. Die erste Stufe gilt seit dem 1. Januar 2026 mit 13,90 Euro, die zweite Stufe folgt am 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Das BMAS formuliert es so: „ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde“.
Der Mindestlohn gilt nach den Antworten der Bundesregierung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Er gilt damit auch für Reinigungskräfte im Minijob und für Aushilfen, die Sie nur an Wechseltagen einsetzen. Nicht erfasst sind unter anderem Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und Selbstständige. Arbeitet Ihre Reinigungskraft selbstständig und stellt Ihnen Rechnungen, gilt für sie der vereinbarte Preis; ob die Selbstständigkeit trägt, sollten Sie im Zweifel prüfen lassen.
Wichtig für die Abrechnung: Maßgeblich ist der Lohn für jede geleistete Stunde. Wer pauschal je Wechsel zahlt, zum Beispiel 30 Euro je Reinigung, muss darauf achten, dass die Pauschale geteilt durch die tatsächliche Arbeitszeit nicht unter 14,60 Euro je Stunde fällt. Dauert ein Wechsel regelmäßig länger als gedacht, wird aus einer Pauschale schnell ein Lohn unter dem Mindestlohn.

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro im Monat
Die Verdienstgrenze im Minijob ist an den Mindestlohn gekoppelt. Die Minijob-Zentrale nennt die Formel: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 mal 130 geteilt durch 3, also rund 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Für 2026 waren es 603 Euro.
Für Ihre Planung heißt das: Bei 14,60 Euro Stundenlohn kann eine Reinigungskraft rund 43 Stunden im Monat im Minijob arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Dauert ein Wechsel zweieinhalb Stunden, sind das etwa 17 Wechsel im Monat. Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, sinkt die Zahl der Stunden entsprechend. Haben Sie in der Hauptsaison mehr Wechsel, prüfen Sie rechtzeitig, ob eine zweite Reinigungskraft, eine Teilzeitstelle oder eine Reinigungsfirma besser passt. Wie die Modelle im Vergleich aussehen, zeigt der Ratgeber Reinigung der Ferienwohnung organisieren.
Zu den Lohnkosten kommen im gewerblichen Minijob Pauschalabgaben. Eine vermietete Ferienwohnung gilt nach Auskunft der Minijob-Zentrale nicht als Privathaushalt, das Haushaltsscheckverfahren passt also nicht; Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Reinigung. Die aktuellen Abgabesätze nennt die Minijob-Zentrale.
Rechenbeispiel: 70 Cent mehr je Stunde
Die folgende Rechnung ist eine eigene Rechnung der Redaktion. Annahmen: Ihre Reinigungskraft bekommt bisher genau den Mindestlohn, ein Wechsel dauert zwei Stunden, und Sie haben acht Wechsel im Monat.
| Position | 2026 | 2027 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn | 13,90 Euro | 14,60 Euro | 0,70 Euro |
| Lohn je Wechsel, 2 Stunden | 27,80 Euro | 29,20 Euro | 1,40 Euro |
| Lohn im Monat, 8 Wechsel | 222,40 Euro | 233,60 Euro | 11,20 Euro |
| Lohn im Jahr, 96 Wechsel | 2.668,80 Euro | 2.803,20 Euro | 134,40 Euro |
Alle Beträge ohne Arbeitgeberabgaben. Die Abgaben steigen prozentual mit, der tatsächliche Unterschied ist also etwas höher. Zahlen Sie schon heute mehr als 14,60 Euro, ändert sich durch die neue Stufe nichts an Ihrem Lohn; die Minijob-Grenze steigt trotzdem auf 633 Euro.
Für eine größere Wohnung mit drei Stunden je Wechsel sind es 2,10 Euro mehr je Reinigung. Für ein Monteurzimmer mit Zwischenreinigung zählt jeder Reinigungstermin; wie oft Sie dort reinigen, beschreibt der Ratgeber Zwischenreinigung im Monteurzimmer.
Reinigungsfirmen: eigener Branchenmindestlohn, Preise erfragen
Reinigungsfirmen zahlen ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen, sondern den tariflichen Mindestlohn der Gebäudereinigung. Nach Paragraf 2 des Tarifvertrags zu den Mindestlöhnen in der Gebäudereinigung liegt er in Lohngruppe 1, also in der Innen- und Unterhaltsreinigung, seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 Euro je Stunde. Einen Betrag für 2027 nennt die dort veröffentlichte Fassung nicht (abgerufen am 26.10.2026). Wir nennen deshalb keine Zahl für 2027.
Der Preis, den Ihnen eine Firma je Stunde oder je Reinigung berechnet, liegt ohnehin deutlich über dem Lohn: Er enthält Sozialabgaben, Urlaub und Krankheit, Anfahrt, Material, Verwaltung und Gewinn. Fragen Sie Ihre Firma deshalb jetzt schriftlich, welche Preise ab Januar 2027 gelten, und ob es eine Preisanpassungsklausel in Ihrem Vertrag gibt. Holen Sie bei einer deutlichen Erhöhung ein zweites Angebot ein.
Reinigungsgebühr prüfen: jetzt für 2027 rechnen
Viele Vermieter haben ihre Reinigungsgebühr einmal festgelegt und seitdem nicht mehr angefasst. Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, sie zu prüfen, denn Buchungen für Januar und Februar gehen schon jetzt ein. Gehen Sie in drei Schritten vor:
- Kosten je Wechsel für 2027 ausrechnen: Arbeitszeit mal neuer Stundenlohn, dazu Arbeitgeberabgaben, Wäsche, Verbrauchsmaterial und Anfahrt.
- Plattformgebühren berücksichtigen: Von der Reinigungsgebühr gehen je nach Plattform und Gebührenmodell Anteile ab.
- Neue Gebühr in allen Kanälen gleichzeitig eintragen, damit Gäste auf Airbnb, Booking.com und bei Direktbuchungen denselben Betrag sehen.
Wie Sie die Reinigungsgebühr Schritt für Schritt kalkulieren und welche Plattformregeln gelten, steht im Ratgeber Reinigungsgebühr festlegen. Ob Sie die Mehrkosten über die Gebühr oder über den Preis je Nacht hereinholen, ist eine Preisfrage; Hinweise gibt der Ratgeber Preisstrategie für die Ferienwohnung.
Checkliste: fünf Schritte vor dem 1. Januar
- ☐ Stundenlohn jeder Reinigungskraft prüfen: liegt er ab Januar nicht unter 14,60 Euro?
- ☐ Pauschalen je Wechsel gegen die tatsächliche Arbeitszeit rechnen
- ☐ Monatsstunden im Minijob gegen die Grenze von 633 Euro prüfen, besonders für die Saison
- ☐ Reinigungsfirma schriftlich nach den Preisen für 2027 fragen
- ☐ Reinigungsgebühr für Buchungen ab Januar neu rechnen und überall gleich eintragen
Was Zimmerwache dabei übernimmt
Zimmerwache koordiniert die Reinigung je Buchung: Mit jeder Buchung geht der Reinigungsauftrag an Ihre Reinigungskraft, mit Termin zum Wechsel, Bestätigung und Checkliste, und Sie sehen, was erledigt ist. Wir koordinieren, wir putzen nicht; Ihre Reinigungskraft bleibt Ihre. Gästefragen auf Airbnb, Booking.com und per E-Mail beantwortet die Eule aus Ihren hinterlegten Angaben, der Telefonassistent nimmt Anrufe rund um die Uhr an. Je Einheit sehen Sie Buchungen, Umsatz und gemeldete Mängel im Überblick. Den Lohn zahlen und die Minijob-Meldung machen Sie weiterhin selbst. Den Ablauf zeigt die Seite So funktioniert es, die Preise je Einheit stehen unter Preise.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), 13,90 Euro ab 01.01.2026 und 14,60 Euro brutto je Zeitstunde ab 01.01.2027, https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/fuenfte-mindestlohnanpassungsverordnung-milov5.html (abgerufen 26.10.2026)
- Minijob-Zentrale, Magazin: „Mehr Verdienst im Minijob“, Verdienstgrenze 603 Euro (2026) und 633 Euro (2027), Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, zuletzt geändert 26.03.2026, https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-mindestlohn-2026-2027/ (abgerufen 26.10.2026)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn, Geltungsbereich und Ausnahmen, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186 (abgerufen 26.10.2026)
- Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung, Paragraf 2, https://www.gesetze-im-internet.de/tvmindestlohngeb_ude_2024/__2.html (abgerufen 26.10.2026)





