Die Liste der Städte, in denen Sie für eine Ferienwohnung oder ein Monteurzimmer eine Registrierungsnummer im Inserat brauchen, wird länger. Laut Bundesnetzagentur sollen München, Nürnberg, Regensburg, Tübingen und Frechen zum 1. Oktober 2026 an die Datendrehscheibe für Kurzzeitvermietungen angeschlossen werden. Dieser Artikel zeigt, was belegt ist, was noch offen ist und was Sie als privater Vermieter jetzt prüfen sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung und die Informationen Ihrer Stadt.

Was passiert am 1. Oktober?

Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie regelt, wie Online-Plattformen und Behörden Daten über kurzzeitig vermietete Unterkünfte austauschen. In Deutschland läuft dieser Austausch über eine zentrale Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur, die seit dem 1. Juli 2026 in Betrieb ist.

Eine Registrierungspflicht für Gastgeber entsteht dabei nicht automatisch überall. Sie gilt laut Bundesnetzagentur nur dort, wo die Kommune ein Registrierungsverfahren eingeführt hat. Dafür braucht es ein Landesgesetz und in der Regel eine städtische Satzung. Die Nummern vergibt die Stadt, nicht die Bundesnetzagentur.

Auf der Seite der Bundesnetzagentur stehen München, Nürnberg, Regensburg, Tübingen und Frechen als Kommunen mit geplantem Beginn zum 01. Oktober 2026. In der zugehörigen Gebietsliste (Stand 03.09.2026) sind sie als „geplant" mit geplanter Veröffentlichung am 01.10.2026 eingetragen.

Welche Städte sind betroffen?

Die fünf neuen Städte sind unterschiedlich weit. Die folgende Übersicht zeigt den Stand der öffentlich zugänglichen Quellen am 26.09.2026.

Stadt Beginn laut Bundesnetzagentur Was die Stadt selbst sagt Quelle
München (Bayern) 01.10.2026 (geplant) Registrierung online und kostenfrei; genauer Termin „wird rechtzeitig" mitgeteilt Landeshauptstadt München, Infoblatt (Stand Juli 2026) und Serviceseite
Nürnberg (Bayern) 01.10.2026 (geplant) Registrierung kann ab 1. Oktober 2026 digital beantragt werden Stadt Nürnberg, Meldung vom 23.07.2026
Regensburg (Bayern) 01.10.2026 (geplant) Starttermin „wird vorbereitet" und bekannt gegeben Stadt Regensburg, Seite Zweckentfremdung
Tübingen (Baden-Württemberg) 01.10.2026 (geplant) Kommunale Registrierungsnummer gibt es bereits aufgrund der Satzung von 2022; neu ist der Anschluss an die Datendrehscheibe Universitätsstadt Tübingen, Seite Fremdenbeherbergung
Frechen (Nordrhein-Westfalen) 01.10.2026 (geplant) Keine städtische Information zum Verfahren gefunden nur Bundesnetzagentur

Bereits aktiv sind laut derselben Liste Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Wesseling in Nordrhein-Westfalen sowie Hamburg. In den acht NRW-Städten heißt die Nummer Wohnraum-ID; sie wird laut Bauportal NRW digital und kostenfrei beantragt.

Berlin steht nicht auf der Liste der Bundesnetzagentur (Stand 03.09.2026). In Berlin gilt allerdings schon seit Jahren eine eigene gesetzliche Pflicht, eine Registriernummer im Ferienwohnungsangebot anzugeben. Der Senat hat am 31.03.2026 eine Anpassung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes an die EU-Verordnung zur Kenntnis genommen. Einen Termin für den Anschluss an die Datendrehscheibe haben wir nicht gefunden. Mehr zu Berlin steht im Ratgeber Kurzzeitvermietung in Berlin.

Illustration: Inserat mit Registriernummer-Feld und Stadtsilhouette, dazu die Zimmerwache-Eule
Ohne Nummer kein Inserat – je nach Stadt ab einem festen Stichtag.

Gilt das auch für Monteurzimmer und einzelne Zimmer?

In aller Regel ja. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass die Verordnung für jede Art von Unterkunft gilt, die über Online-Plattformen kurzfristig angeboten wird: neben Ferienwohnungen etwa auch einzelne Zimmer in der Wohnung des Gastgebers. Unerheblich ist, ob die Unterkunft touristisch oder für Geschäfts- und Studienzwecke angeboten wird. Die Stadt Nürnberg nennt „Unterkünfte für Monteure" ausdrücklich.

Nicht erfasst sind laut Bundesnetzagentur Hotelzimmer, Campingplätze und Unterkünfte, die für längere Zeit, in der Regel mindestens ein Jahr, angeboten werden. München nimmt Hotels, Gasthöfe und Pensionen sowie Unterkünfte auf Campingplätzen aus.

Wichtig für Vermieter mit mehreren Einheiten: Für jede zu vermietende Unterkunft ist laut Bundesnetzagentur eine eigene Nummer nötig, auch im selben Haus und auch bei mehreren separat vermieteten Zimmern in einer Wohnung. Wer drei Monteurzimmer einzeln inseriert, braucht also drei Nummern.

Wie kommen Sie an die Nummer und was kostet sie?

Die Nummer beantragen Sie bei der Stadt, in der die Unterkunft liegt. Die Plattformen sind verpflichtet, Gastgeber über die Registrierungspflicht in ihrem Gebiet zu informieren. Warten Sie darauf aber nicht, sondern prüfen Sie selbst die Seite Ihrer Stadt.

  • München: Registrierung ausschließlich online beim Sozialreferat, vor dem ersten Inserat. Die Nummer ist kostenfrei und unbefristet, kann aber bei falschen Angaben entzogen werden. Den Link zum Portal nennt das Infoblatt (Stand Juli 2026) noch nicht.
  • Nürnberg: Antrag digital ab dem 1. Oktober 2026, danach eine Nummer je Unterkunft. Zu Kosten macht die Meldung der Stadt keine Angabe.
  • Regensburg: Die Stadt bereitet ein digitales Registrierungsportal vor und will den Termin bekannt geben.
  • Tübingen: Antrag über ein Online-Formular der Stadt. Laut Satzung ist der Online-Registrierungsprozess unentgeltlich.
  • Frechen: Keine städtische Information gefunden. Fragen Sie im Zweifel bei der Stadtverwaltung nach.

Nach der Vergabe tragen Sie die Nummer bei jedem Inserat ein, bei neuen und bei bestehenden. Bei mehreren Plattformen gehört in jedes Inserat dieselbe Nummer der jeweiligen Einheit.

Die Nummer ist keine Genehmigung. München, Nürnberg und Tübingen stellen ausdrücklich klar, dass die Registrierung eine nach dem Zweckentfremdungsrecht nötige Genehmigung nicht ersetzt. In München ist eine Genehmigung laut Infoblatt nötig, wenn eine komplette Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird; in Tübingen liegt die Grenze bei zehn Wochen und mindestens 50 Prozent der Wohnfläche. Welche Grenzen in anderen Ländern gelten, steht im Ratgeber Zweckentfremdung von Wohnraum.

Was passiert, wenn die Nummer fehlt?

Laut Bundesnetzagentur müssen die Plattformen die Angabe der Registrierungsnummer ab Beginn der Registrierungspflicht zur Voraussetzung für die Veröffentlichung von Angeboten machen. Ohne Nummer kann ein Inserat in diesen Städten also nicht mehr ordnungsgemäß erscheinen.

Dazu kommen die Folgen nach städtischem Recht:

  • München: Inserieren ohne oder mit falscher Nummer ist laut Infoblatt eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Sozialreferat kann außerdem beim Portal auf die Löschung des Inserats hinwirken. Eine Höchstsumme nennt das Infoblatt nicht.
  • Tübingen: Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, muss laut Stadt mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen.
  • Nürnberg, Regensburg, Frechen: Zu Bußgeldern speziell für eine fehlende Nummer haben wir in den städtischen Quellen keine Angabe gefunden.

Die Plattformen müssen außerdem die Angaben von Gastgebern stichprobenartig prüfen. Laut Bundesnetzagentur ist das ab Oktober 2026 geplant. Bei falschen Angaben oder Missbrauch einer Nummer informieren die Plattformen die zuständige Behörde und den Gastgeber. Seit dem 1. September 2026 übermitteln die Plattformen zudem Belegungsdaten, erstmals rückwirkend für Juli und August. Die Städte mit Registrierungsverfahren können diese Daten abrufen und so sehen, wie viele Nächte eine Einheit vermietet war.

Was heißt das für Sie?

Wenn Sie in einer der fünf Städte vermieten, prüfen Sie jetzt die Seite Ihrer Stadt, beantragen Sie die Nummer, sobald das Verfahren offen ist, und tragen Sie sie für jede Einheit auf jeder Plattform ein. Halten Sie Ihre eigenen Belegungszahlen je Einheit bereit. Sie sollten zu den Daten passen, die die Plattformen melden.

Wer mehrere Einheiten über mehrere Plattformen vermietet, hat mit der Pflege dieser Angaben zusätzliche Arbeit. Zimmerwache übernimmt für private Vermieter Gästenachrichten, Anrufe und die Abstimmung der Reinigung je Buchung und zeigt die belegten Nächte je Einheit im Bericht. Die Registrierung selbst bleibt Ihre Aufgabe als Gastgeber.

Checkliste

  • ☐ Prüfen, ob Ihre Unterkunft in München, Nürnberg, Regensburg, Tübingen oder Frechen liegt
  • ☐ Seite der Stadt zum Starttermin und Antragsweg lesen
  • ☐ Für jede Einheit eine eigene Nummer beantragen, auch für einzeln vermietete Zimmer
  • ☐ Nummer in jedes Inserat auf jeder Plattform eintragen
  • ☐ Prüfen, ob Sie zusätzlich eine Zweckentfremdungsgenehmigung brauchen
  • ☐ Belegte Nächte je Einheit selbst dokumentieren
  • ☐ Adresse und Angaben im Inserat mit der Registrierung abgleichen

Weiterlesen: Hamburg: Ab 2027 acht Wochen – auch für einzelne Zimmer.

Quellen