Wer in Deutschland bei Google nach einer Ferienwohnung sucht, sieht seit September 2026 eine andere Ergebnisseite. Den eigenen Bereich für Ferienwohnungen, bei Google „Vacation Rentals Unit" genannt, zeigt Google Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht mehr an. Der Grund ist der Digital Markets Act (DMA) der EU. Dieser Artikel ordnet ein, was belegt ist, was wegfällt, was bleibt und was Sie als privater Vermieter jetzt tun können.

Was ist passiert?

Laut den Fachmedien PhocusWire und Skift hat Google am 08.09.2026 die Ferienwohnungs-Box von der Ergebnisseite der Google-Suche für Nutzer im EWR entfernt. Der EWR umfasst die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Box hat bisher Ferienunterkünfte mit Fotos, Preisen und Filtern direkt in der Suche gezeigt, gespeist aus Daten von Portalen und von Vermietern, die ihre Unterkünfte über einen angebundenen Partner an Google geliefert haben.

Am selben Tag hat Google die Suche im EWR für weitere Reisethemen umgebaut. Nach Berichten von Search Engine Land, Skift und PinMeTo gilt seither:

  • Bei Suchen nach Hotels, Flügen und ähnlichen Angeboten stehen Vergleichs- und Buchungsportale in einem eigenen Bereich oben.
  • Direkte Anbieter wie einzelne Hotels erscheinen in einem getrennten Bereich mit weniger Funktionen.
  • Echtzeitpreise wurden aus den Hotel- und Flug-Karussells entfernt.
  • Filter nach Reisedatum oder Merkmalen sind laut Skift eingeschränkt.

Nutzer außerhalb des EWR sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Nick Fox, Senior Vice President bei Google, sagte laut PhocusWire, die Änderungen minderten die Qualität der Suche für Nutzer in Europa und stärkten Online-Vermittler auf Kosten lokaler Unternehmen. Das ist die Sicht von Google; die EU-Kommission sieht in der bisherigen Darstellung eine unzulässige Bevorzugung eigener Dienste.

Warum passiert das?

Der Digital Markets Act verbietet großen Plattformen, die die EU als sogenannte Gatekeeper einstuft, ihre eigenen Dienste in Rankings gegenüber Angeboten Dritter zu bevorzugen. Am 23.07.2026 hat die EU-Kommission gegen Google Geldbußen von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Davon entfallen 460 Millionen Euro auf die Google-Suche.

Die Kommission begründet das so: Google habe eigene Dienste, darunter Shopping-, Hotel-, Verkehrs- und Sportergebnisse, gegenüber Angeboten Dritter bevorzugt, sie weiter oben auf der Ergebnisseite platziert und mit auffälligeren Bildern und Filtern dargestellt. Die Kommission hat Google aufgefordert, diesen Verstoß zu beenden. Die restlichen 430 Millionen Euro betreffen den Google Play Store und haben mit Ferienwohnungen nichts zu tun.

Eine Pressemitteilung, in der die EU-Kommission die Ferienwohnungs-Box ausdrücklich nennt, haben wir nicht gefunden. Dass die Entfernung eine Folge des DMA ist, geht aus den Berichten der Fachmedien hervor.

Illustration: Laptop mit Karte und Ortsmarkierungen, dazu die Zimmerwache-Eule mit Lupe
Weniger Sichtbarkeit in der Kartensuche – die eigenen Kanäle zählen mehr.

Was fällt weg, was bleibt?

Weggefallen im EWR:

  • die eigene Ferienwohnungs-Box auf der Ergebnisseite der Google-Suche
  • Echtzeitpreise in den Hotel-Karussells
  • ein Teil der Filter nach Datum und Merkmalen

Weiter vorhanden, laut Branchenberichten:

  • Ferienwohnungen in Google Maps
  • die Unterkunftssuche unter google.com/hotels
  • die normale Websuche mit Portalen, Ihren Inseraten und Ihrer eigenen Website
  • die Box für Nutzer außerhalb des EWR

Ob die Angebote auch unter google.com/travel unverändert erscheinen, konnten wir in öffentlichen Quellen nicht belegen. Genannt werden dort nur Google Maps und google.com/hotels.

Was heißt das für Sie als privater Vermieter?

Für die meisten privaten Vermieter war die Ferienwohnungs-Box ein Nebenkanal. Gebucht wird in Deutschland vor allem über Airbnb, Booking.com und weitere Portale sowie direkt. Eine öffentliche Zahl, wie viele Buchungen deutscher Ferienwohnungen bisher über die Box zustande kamen, gibt es nicht. Seriös lässt sich deshalb nur beschreiben, in welche Richtung sich die Sichtbarkeit verschiebt.

Portale werden sichtbarer. Wenn Google Vergleichs- und Buchungsportale oben zeigt, landen Suchende öfter zuerst auf einem Portal. Wer dort gut inseriert ist, verliert wenig. Wer bisher vor allem über die Google-Box direkt gefunden wurde, zum Beispiel über eine Anbindung der eigenen Website, verliert einen Weg zum Direktgast.

Direktbuchung braucht einen anderen Zugang. Der kurze Weg von der Google-Suche zur eigenen Website mit Preis und Kalender wird im EWR seltener. Gäste, die Ihren Namen oder den Ihrer Unterkunft kennen, finden Sie aber weiter über die normale Suche. Wiederkehrende Gäste, Empfehlungen und Firmenkunden werden damit wichtiger.

Bewertungen zählen doppelt. Auf den Portalen entscheiden Bewertungen über Platzierung und Buchung. Wenn mehr Gäste über ein Portal kommen, wirkt jede Bewertung dort stärker.

Monteurzimmer sind weniger betroffen. Handwerker und Firmen buchen häufig per Telefon, E-Mail oder über spezialisierte Portale. Dort zählen eine gut auffindbare Website, eine erreichbare Telefonnummer und ein Eintrag in Google Maps, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Was Sie jetzt tun können

1. Zahlen prüfen. Vergleichen Sie Anfragen und Buchungen seit dem 08.09.2026 mit dem gleichen Zeitraum im Vorjahr, getrennt nach Kanal. Wenn Sie eine eigene Website haben, zeigt die Search Console von Google, ob die Klicks aus der Suche zurückgegangen sind. Erst mit diesen Zahlen lässt sich sagen, ob die Änderung Sie überhaupt betrifft.

2. Google Maps und Unternehmensprofil richtig nutzen. Eine einzelne Ferienwohnung erhält laut den Richtlinien von Google kein eigenes Unternehmensprofil; Ferienhäuser und leere Wohnungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Vermietungsbüro, in dem Kunden zu den angegebenen Zeiten persönlich betreut werden, kann dagegen ein Profil erhalten. Wenn Sie ein solches Büro oder eine Pension mit Empfang betreiben, pflegen Sie Adresse, Telefonnummer, Fotos und Öffnungszeiten vollständig. Legen Sie kein Profil für eine einzelne Wohnung an; das verstößt gegen die Richtlinien und kann gesperrt werden.

3. Die eigene Website stärken. Eine einfache Website mit Fotos, Lage, Ausstattung, Preisrahmen und einer Anfrage- oder Buchungsmöglichkeit bleibt über die normale Suche erreichbar. Schreiben Sie Texte, die zu den Suchbegriffen Ihrer Gäste passen, zum Beispiel Ort, Art der Unterkunft und Anlass. Verweisen Sie in der Anreisenachricht und in der Gästemappe auf die Website, damit Stammgäste beim nächsten Mal direkt anfragen.

4. Auf mehreren Portalen präsent sein. Wer nur auf einem Portal inseriert, hängt vollständig von dessen Sichtbarkeit bei Google ab. Prüfen Sie, ob ein zweites oder drittes Portal zu Ihrer Zielgruppe passt, und achten Sie darauf, dass Kalender und Preise überall abgeglichen sind, damit keine Doppelbuchung entsteht. Welche Gebühren bei Airbnb und Booking.com anfallen, steht im Beitrag Airbnb oder Booking.com: Gebühren im Vergleich; wie sich Überschneidungen vermeiden lassen, zeigt Doppelbelegung vermeiden.

5. Bewertungen gezielt pflegen. Antworten Sie schnell auf Gästefragen, sorgen Sie für eine reibungslose Anreise und bitten Sie nach der Abreise freundlich um eine Bewertung. Worauf Gäste laut aktuellen Studien besonders achten, fasst der Beitrag Was Gäste bei Ferienwohnungen wichtig finden zusammen.

Wenn mehr Buchungen über mehrere Portale kommen, steigt auch die Zahl der Nachrichten, oft abends und am Wochenende. Zimmerwache beantwortet Gästenachrichten aus Airbnb, Booking.com und E-Mail, nimmt Anrufe rund um die Uhr an und koordiniert die Reinigung je Buchung mit Ihrer Reinigungskraft.

Wie geht es weiter?

Google hat die Änderungen als Umsetzung des DMA bezeichnet. Ob die EU-Kommission die neue Darstellung als ausreichend ansieht, ist offen. Ebenso offen ist, ob Google die Ferienwohnungs-Box im EWR später in anderer Form zurückbringt. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es belastbare neue Informationen gibt.

Checkliste: Was Sie nach der Änderung prüfen sollten

  • ☐ Anfragen und Buchungen seit dem 08.09.2026 mit dem Vorjahr vergleichen, getrennt nach Kanal
  • ☐ Bei eigener Website: Klicks aus der Google-Suche in der Search Console prüfen
  • ☐ Bei Vermietungsbüro oder Pension mit Empfang: Unternehmensprofil vollständig pflegen
  • ☐ Kein Unternehmensprofil für eine einzelne Ferienwohnung anlegen
  • ☐ Eigene Website mit Fotos, Lage, Ausstattung und Anfragemöglichkeit prüfen
  • ☐ Website in Anreisenachricht und Gästemappe nennen
  • ☐ Zweites oder drittes Portal prüfen, Kalender und Preise abgleichen
  • ☐ Antwortzeit und Bewertungen auf allen Portalen im Blick behalten

Weiterlesen: Eigene Website für die Ferienwohnung: Impressum, Datenschutz und Buchungsformular.

Quellen