Viele Inserate für Ferienwohnungen und Monteurzimmer werben mit Worten wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutraler Aufenthalt“. Seit dem 27. September 2026 ist das riskant. An diesem Tag ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Wesentlichen in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie 2024/825 um, die unter der Abkürzung „EmpCo“ bekannt ist, und zieht der Werbung mit Umweltaussagen enge Grenzen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich geändert hat, welche Formulierungen Sie prüfen sollten und wie Sie stattdessen werben können.

Alle Angaben stammen aus dem Bundesgesetzblatt und aus Veröffentlichungen der IHK Schwerin und der IHK Lippe zu Detmold, abgerufen am 12.10.2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sich geändert hat

Das Gesetz wurde am 12.02.2026 ausgefertigt und am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 43). Laut IHK Schwerin tritt es grundsätzlich am 27.09.2026 in Kraft; eine einzelne Änderung gilt bereits seit dem 19.06.2026.

Neu sind vor allem drei Verbote:

Was Seit 27.09.2026 Quelle
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „klimafreundlich“ unzulässig ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung oder klare Konkretisierung im selben Medium IHK Schwerin, IHK Lippe zu Detmold
„Klimaneutral“, „CO2-neutral“ auf Grundlage von Kompensation unzulässig, wenn die Aussage auf dem Ausgleich von Emissionen beruht IHK Lippe zu Detmold
Nachhaltigkeitssiegel unzulässig, wenn sie weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgesetzt sind IHK Schwerin

Die IHK Lippe zu Detmold nennt als Beispiele für allgemeine Umweltaussagen unter anderem „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „naturschonend“, „klimafreundlich“, „umweltschonend“ und „energieeffizient“. Zulässig bleiben nach Angaben der IHK Schwerin Aussagen über tatsächliche Emissionsminderungen und konkrete Maßnahmen, wenn sie präzise, belegbar und klar abgegrenzt sind.

Warum das Vermieter betrifft

Ein Inserat auf einer Buchungsplattform, die eigene Website und ein Beitrag in sozialen Medien sind Werbung. Richten sie sich an Urlaubsgäste, also an Verbraucher, gelten die neuen Regeln ohne Einschränkung. Laut IHK Lippe zu Detmold gibt es für Websites, Social Media und gedruckte Werbung keine Übergangsfrist; eine vom Bundestag am 24.09.2026 beschlossene Übergangsregel betrifft nach Angaben der IHK körperliche Produkte, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr waren.

Für Monteurzimmer, die ausschließlich an Firmen vermietet werden, gilt die EU-Richtlinie laut IHK Lippe zu Detmold nicht, weil sie nur Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern erfasst. Das allgemeine Verbot irreführender Werbung im UWG bleibt nach unserer Einschätzung trotzdem anwendbar. Viele Monteurzimmer werden außerdem über Plattformen angeboten, die auch Privatreisende sehen.

Illustration: Inserat einer Ferienwohnung mit dem Wort umweltfreundlich, daneben ein durchgestrichenes selbst gemachtes Öko-Siegel und ein Haken neben einer konkreten Angabe, dazu die Zimmerwache-Eule mit Lupe
Seit 27.09.2026: allgemeine Umweltaussagen nur mit Nachweis, keine Klimaneutralität durch Kompensation, keine selbst gemachten Siegel. Konkrete, belegbare Angaben bleiben möglich.

Typische Formulierungen und bessere Alternativen

Bisher im Inserat Problem Besser, wenn belegbar (Beispiele)
„Umweltfreundliche Ferienwohnung“ allgemeine Umweltaussage ohne Nachweis „Strom aus einem Ökostromtarif, Vertrag seit 2025“
„Klimaneutraler Urlaub“ beruht meist auf Kompensation konkrete Maßnahme nennen, etwa „Heizung mit Wärmepumpe“
„Nachhaltig eingerichtet“ allgemeine Aussage „Möbel aus zweiter Hand, Bettwäsche aus Bio-Baumwolle mit Zertifikat“
Eigenes Logo „Grünes Haus“ selbst gemachtes Siegel ohne Zertifizierungssystem weglassen oder nur anerkannte Zertifizierung zeigen
„Energieeffizient“ allgemeine Aussage konkreten Wert nennen, etwa die Effizienzklasse aus dem Energieausweis

Die rechte Spalte zeigt nur, wie eine konkrete Aussage aussehen kann. Sie ist keine Empfehlung, diese Sätze ohne eigenen Beleg zu übernehmen. Bewahren Sie für jede Aussage den Nachweis auf, zum Beispiel Stromvertrag, Rechnung oder Zertifikat.

Was bei einem Verstoß droht

Die Durchsetzung läuft laut IHK Schwerin weiterhin überwiegend zivilrechtlich, also über Abmahnungen und Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern oder Verbänden. Die IHK nennt bei Verstößen gegen die neuen Verbote ein erhöhtes Abmahnrisiko. Bußgelder nach dem UWG betreffen nach Angaben der IHK Sonderfälle wie weit verbreitete Verstöße mit Unionsbezug und sind nicht die Regelfolge.

Checkliste: Inserat in 15 Minuten prüfen

  • ☐ Inseratstexte auf Airbnb, Booking.com und anderen Plattformen nach „umwelt“, „öko“, „grün“, „nachhaltig“, „klima“ und „CO2“ durchsuchen
  • ☐ Eigene Website und Social-Media-Profile genauso prüfen
  • ☐ Jede Fundstelle streichen oder durch eine konkrete, belegbare Maßnahme ersetzen
  • ☐ Selbst gestaltete Siegel und Logos mit Umweltbezug entfernen
  • ☐ „Klimaneutral“ nur stehen lassen, wenn es auf tatsächlichen Einsparungen beruht und belegt ist
  • ☐ Nachweise für jede verbleibende Umweltaussage ablegen
  • ☐ Bei Unsicherheit eine Anwältin oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht fragen

Plattform-Kennzeichnungen, die Airbnb oder Booking.com selbst vergeben, sind nicht Gegenstand dieses Beitrags; prüfen Sie vor allem Ihre eigenen Texte.

Was Zimmerwache dabei übernimmt

Zimmerwache prüft keine Inserate auf Rechtsfragen. Wenn Gäste aber nachfragen, wie Sie heizen oder woher der Strom kommt, beantwortet Zimmerwache solche Fragen aus Ihren hinterlegten Angaben auf Airbnb, Booking.com und per E-Mail in Minuten, und der Telefonassistent nimmt Anrufe rund um die Uhr an. Deshalb lohnt es sich, dort dieselben konkreten Angaben zu hinterlegen wie im Inserat. Wie das abläuft, steht unter So funktioniert es, die Preise je Einheit stehen unter Preise.

Weiterlesen: Energiekosten in der Ferienwohnung senken und Fotos fürs Inserat.

Quellen